Chrome verschärft Richtlinien für bestimmte Browsererweiterungen
Chrome 155 setzt Unternehmensrichtlinien bei Erweiterungen mit Debugger-Zugriff strenger durch. Betroffen sind bestimmte verwaltete Browser.
IT-Sicherheit · Praxistipp
Ein ausgeblendeter Menüpunkt ist keine Zugriffskontrolle. Anwendungen müssen prüfen, welche Daten und Aktionen ein angemeldeter Nutzer verwenden darf.
Anmeldung und Berechtigung beantworten unterschiedliche Fragen. Die Anmeldung identifiziert einen Nutzer; die Berechtigungsprüfung entscheidet, was dieser Nutzer tun darf. OWASP empfiehlt minimale Rechte und die Überprüfung des Zugriffs bei den jeweiligen Anfragen.
Eine Oberfläche kann Funktionen verstecken, ohne den zugehörigen Serverzugriff wirksam zu sperren. Deshalb muss eine Anwendung auch manipulierte oder direkt aufgerufene Anfragen korrekt behandeln. Besonders wichtig ist die Trennung zwischen eigenen Datensätzen, Teamdaten und administrativen Funktionen. Standardmäßig freizugeben, was nicht ausdrücklich gesperrt wurde, schafft unnötige Risiken.
Prüfen Sie das System mit getrennten Testkonten für unterschiedliche Rollen. Versuchen Sie kontrolliert, fremde Datensätze und unzulässige Aktionen zu erreichen. Dokumentieren Sie erwartete Ablehnungen. Die Prüfung gehört nach Rollenänderungen und neuen Verwaltungsfunktionen erneut in die Abnahme.
Quelle: OWASP Authorization Cheat Sheet
Letzte Faktenprüfung: 2026-10-27
Chrome 155 setzt Unternehmensrichtlinien bei Erweiterungen mit Debugger-Zugriff strenger durch. Betroffen sind bestimmte verwaltete Browser.
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