Chrome verschärft Richtlinien für bestimmte Browsererweiterungen
Chrome 155 setzt Unternehmensrichtlinien bei Erweiterungen mit Debugger-Zugriff strenger durch. Betroffen sind bestimmte verwaltete Browser.
IT-Sicherheit · Praxistipp
Eine Dateiendung allein sagt wenig über den tatsächlichen Inhalt aus. Uploads müssen zum vorgesehenen Zweck begrenzt und sicher verarbeitet werden.
Uploadfunktionen sind praktisch für Bewerbungen, Fotos oder Kundenunterlagen. Sie nehmen aber Dateien entgegen, die ein Betreiber nicht selbst erstellt hat. OWASP empfiehlt deshalb mehrere abgestimmte Prüfungen, etwa zugelassene Dateitypen, Größenbegrenzung und sichere Speicherung.
Der vom Browser gemeldete Typ und die Endung sollten nicht ungeprüft als Wahrheit übernommen werden. Ebenso wichtig ist, wo eine Datei nach dem Upload landet und wer sie aufrufen darf. Ein interner Anhang sollte nicht automatisch über einen öffentlichen Link erreichbar oder als ausführbarer Inhalt behandelbar sein.
Definieren Sie zuerst die tatsächlich benötigten Formate. Testen Sie erlaubte Dateien, falsche Typen und zu große Uploads in einer kontrollierten Umgebung. Prüfen Sie Berechtigungen beim Abrufen und Löschen. Fehlermeldungen sollten Nutzern erklären, welche Datei sie stattdessen einreichen können.
Quelle: OWASP File Upload
Letzte Faktenprüfung: 2026-10-27
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